Die Norm DIN 18040 besteht aus drei Teilen, Teil 1 „Öffentlich zugängliche Gebäude“, Teil 2 „Wohnungen“ und Teil 3: „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“.
DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Die DIN 18040-1 stellt dar, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind. Die Norm gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und deren Außenanlagen, wobei sich die Barrierefreiheit auf die Teile des Gebäudes und deren zugehörigen Außenanlagen bezieht, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind.
Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören in Anlehnung an die Musterbauordnung (§ 50 Abs. 2 MBO):
Vorwort DIN 18040-1
„Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).“
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DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen
DIN 18040-2 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb von Wohnungen wird unterschieden zwischen – barrierefrei nutzbaren Wohnungen und – barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.
Ziel dieser Norm ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weitgehend allen Menschen seine Benutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Sie stellt dar, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind.
Die Norm berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. Auch für andere Personengruppen, wie zum Beispiel groß- und kleinwüchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschränkungen, ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder Gepäck führen einige Anforderungen dieser Norm zu einer Nutzungserleichterung.
Auf die Einbeziehung Betroffener und die Umsetzung ihrer Erfahrungen in bauliche Anforderungen wurde besonders Wert gelegt. Dieser Teil von DIN 18040 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb von Wohnungen wird unterschieden zwischen – barrierefrei nutzbaren Wohnungen und – barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.
Die beiden Vorläufernormen DIN 18025-1 Und DIN 18025-2 wurden zusammengefasst. Spezielle Anforderungen an Wohnungen für Rollstuhfahrer werden hervorgehoben. Grundsätzlich neu sind die sensorische Anforderungen (visuell, akustisch, taktil).
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DIN 18040-3:2014-12 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Die Norm beinhaltet Grundregeln, wie Maße für benötigte Verkehrsräume behinderter Menschen, Grundanforderungen zur Information und Orientierung, wie das Zwei-Sinne-Prinzip und Anforderungen an Oberflächen, sowie für Mobiliar im Außenraum oder Wegeketten.
Die Norm trat im November 2014 in Kraft und ersetzt insbesondere die DIN 18024 Barrierefreies Bauen. Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, Öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze – Planungsgrundlagen, von 1998.
Neben der Möglichkeit, von der jeweiligen Pflegekasse finanzielle Unterstützung zu erhalten, bieten die Länder sowie der Bund diverse Fördermöglichkeiten für altersgerechtes Modernisieren/Bauen an.
Altersgerecht Umbauen – Kredit (KfW) Programm 159
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen einen Kredit, mit dem Sie Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren und Einbrüchen vorbeugen können.
Es kann ein Kredit bis zu 50.000 € in Anspruch genommen werden.
Wer kann Anträge stellen?
• Privatpersonen (auch Mieter)
• Wohnungseigentümergemeinschaften
• Wohnungsunternehmen
• Bauträger
• Wohnungsgenossenschaften und
• Körperschaften des öffentlichen Rechts
Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss KFW Programm 455
Mit dem KfW Programm können Antragssteller von Zuschüssen bis zu 5.000€ für Einzelmaßnahmen profitieren, die dem Abbau von Barrieren in Wohngebäuden dienen sollen.
Wer kann Anträge stellen?
• Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein-/Zweifamilienhäuser mit max. zwei Wohneinheiten
• Ersterwerber von neu sanierten Ein-/Zweifamilienhäuser mit max. zwei Wohneinheiten
• Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
• Mieter
KfW-Programm 455
Telefonische Beratung zu den KFW-Programmen
Mitarbeiter der KfW-Bank stehen für Fragen rund um die Finanzierung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung unter der kostenfreien Servicehotline 0800-5399002 zur Verfügung.
Weiterführendene Informationen finden auf der Webseite der KfW
Netzwerk Wohnen
Immer mehr Menschen machen sich Gedanken darüber, wie sie im Alter leben möchten. Hier ist eine fundierte Beratung wichtig.
Das Wohnen und das Wohnumfeld gewinnen mit zunehmendem Alter an Bedeutung. Sich Gedanken über seine eigene Wohnzukunft zu machen, gehört mit zu den wichtigsten Vorbereitungen
auf das Alter, denn die Wohnqualität hat entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität, insbesondere wenn Hilfe und Pflege notwendig werden.
Diese gesellschaftlichen Veränderungen sind vielen Menschen bewusst und sie überlegen sehr genau, was sie tun können, um bei eventuellen körperlichen Einschränkungen selbständig wohnen zu können.
Daher bauen die Städte Geisenheim und Taunusstein gemeinsam ein Wohnberatungsnetz mit ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberatern für den gesamten Rheingau-Taunus-Kreis auf. Grundlage für den Aufbau des Netzwerkes ist ein gemeinsam entwickeltes Konzept und eine Kooperationsvereinbarung, unterzeichnet von beiden Bürgermeistern der Kommunen.
Das Netzwerk Wohnen hat das Ziel, dass ältere Menschen flächendeckend eine kostenlose Wohnberatung erhalten können, um selbstbestimmt zu Hause wohnen bleiben zu können.
Das Netzwerk Wohnen hat folgende Arbeitsschwerpunkte:
Das Projekt wird gefördert durch das Förderprogramm „Rat und Tat kreisweit“ und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Anlaufstellenprogramms für ältere Menschen.